Die E-Mail Archivierung sollte mittlerweile kein Neuland mehr für Unternehmer und im Arbeitsalltag bereits fest integriert sein. Denn hierbei gibt es sogar rechtliche Vorgaben, die bei der Archivierung von E-Mails eingehalten werden müssen.
Seit dem 01. Januar 2017 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) uneingeschränkt.